ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VOLKSMUSIKAKADEMIE IN BAYERN (Träger Stadt Freyung)
I. GELTUNGSBEREICH
Die »Volksmusikakademie in Bayern« veranstaltet eigene Kurse / Seminare für Einzelpersonen und Gruppen (in der Folge Kursanmelder genannt) und bietet die bestehenden Ensembles, Interessensgruppen, Einrichtungen oder Anbieter die Möglichkeit in ihren Räumlichkeiten eigene organisierte Probetage o. ä. durchzuführen (= Gruppenbuchungen).
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle in der »Volksmusikakademie in Bayern« erbrachten Leistungen. Die »Volksmusikakademie in Bayern« ist eine Einrichtung der Stadt Freyung. Vertragspartner I ist daher jeweils die Stadt Freyung.
Der Vertragspartner II (Kursanmelder oder Gruppenbuchungen) erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweilig aktuelle Gebührenordnung und die Hausordnung der »Volksmusikakademie in Bayern« als Vertragsbestandteil an. Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB. Die Korrektur von Irrtümern bleibt vorbehalten.
II. Vertragsabschluss
Die »Volksmusikakademie in Bayern« (Einrichtung der Stadt Freyung) wird beim Zustandekommen des Kursvertrages zum Vertragspartner I des Kursanmelders. Der Vertrag wird mit Eingang des vollständig ausgefüllten Vertrags sowie Unterzeichnung durch den Kursanmelder und durch die »Volksmusikakademie in Bayern« bzw. durch die Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich. Kursanmelder und Kursteilnehmer müssen nicht übereinstimmen. Bei einer Anmeldung von mehr als fünf Personen (Gruppenanmeldung) ist ein separater Vertrag abzuschließen.
Nimmt ein Dritter die Buchung vor, haftet er als Kursanmelder zusammen mit dem Teilnehmer als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern keine anderweitige entsprechende Erklärung des Kursanmelders vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Kursanmelder verpflichtet, alle relevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den / die Kursteilnehmer weiterzuleiten.
III. Anmeldung & Gebühren
Die Teilnehmer an Kursen / Seminaren der »Volksmusikakademie in Bayern« können sich entweder Online, per E-Mail, per Fax oder auch postalisch zum Kurs anmelden. Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach seiner Anmeldung eine Anmeldebestätigung.
Die Anmeldebestätigung stellt die Annahme des Angebots des Kursanmelders auf Abschluss des Kursvertrages dar und enthält die notwendigen Informationen zum gebuchten Kurs.
Über bereits ausgebuchte Kurse wird die »Volksmusikakademie in Bayern« den Interessenten unverzüglich informieren, ebenso, wenn der Kurs aus anderen Gründen nicht zustande kommt. In diesen Fällen hat die »Volksmusikakademie in Bayern« die Berechtigung, den Antrag auf Kursvertrag abzulehnen.
Vor Seminarbeginn erhält der Kursteilnehmer eine Rechnung über die anfallende Kursgebühr.
Sollte die Kursgebühr bis Kursbeginn nicht bezahlt sein, so behält sich die »Volksmusikakademie in Bayern« das Recht vor, die Teilnahme am Kurs auszuschließen.
IV. Rücktritt & Stornierung
Teilnehmer:
Die »Volksmusikakademie in Bayern« räumt dem Kursteilnehmer ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Die »Volksmusikakademie in Bayern« behält sich folgende Stornobedingungen vor:
- Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
- Bei Rücktritt zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 50 % der Gebühr an.
- Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage ist die volle Gebühr zu entrichten.
- Bleibt ein Kursteilnehmer ganz oder teilweise fern, so ist die volle Gebühr zu entrichten.
Gruppenbuchungen:
Die »Volksmusikakademie in Bayern« räumt den Gruppen ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Die »Volksmusikakademie in Bayern« behält sich folgende Stornobedingungen vor:
- Bis 24 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
- Bei Rücktritt zwischen 24 und 12 Wochen vor der Veranstaltung fallen 50 % der Gebühr an.
- Bei Rücktritt ab 12 Wochen wird der volle Betrag fällig.
V. Rücktritt des Veranstalters
Die »Volksmusikakademie in Bayern« behält sich das Recht vor, den Kurs wegen ungenügender Teilnehmerzahlen jederzeit abzusagen. Der Kursteilnehmer wird unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Ebenso ist die »Volksmusikakademie in Bayern« dazu berechtigt, den Kurs bei Erkrankung bzw. Verhinderung des Referenten / Dozenten abzusagen bzw. abzubrechen. Dies gilt ebenso bei höherer Gewalt oder in Fällen, in denen der Kurs aus nicht von der »Volksmusikakademie in Bayern« vertretbaren Gründen nicht durchgeführt werden kann.
Für oben genannte Fälle des Rücktritts entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich in voller Höhe oder anteilsmäßig rückerstattet.
VI. Unterkunft & Verpflegung
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Mehrbettzimmern (4 Betten; vereinzelt mit Zustellbett möglich). Die Nutzung zur Einzel- und Doppelbelegung ist nur auf Anfrage möglich und bedarf der ausdrücklichen Bestätigung der »Volksmusikakademie in Bayern«. Hierfür wird ein Zuschlag berechnet. Sollten in der »Volksmusikakademie in Bayern« nicht genügend Zimmer zur Verfügung stehen, so werden die Teilnehmer in benachbarten Hotels / Pensionen zu vorab vereinbarten Preisen untergebracht. Vertragspartner I bleibt die »Volksmusikakademie in Bayern« (Einrichtung der Stadt Freyung). Es gelten die jeweilig vertraglich vereinbarten Preise.
Die Mahlzeiten werden, soweit nicht anders vermerkt, in der »Volksmusikakademie in Bayern« eingenommen. Die Essenszeiten gelten entsprechend der Hausordnung. Änderungen nach Absprache möglich.
Getränkeautomaten versorgen die Gäste rund um die Uhr mit kostengünstigen Getränken, das Mitbringen von eigenen Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte ein Zuwiderhandeln festgestellt werden, wird dem Vertragspartner II eine Aufwandspauschale für Reinigungs- und Energiekosten abhängig von der Gesamtpersonenanzahl in Rechnung gestellt.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass in der »Volksmusikakademie in Bayern« im Außenbereich zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr die gesetzlich verordnete Nachtruhe gilt. Alle Gäste müssen sich ab diesem Zeitpunkt im Innenbereich der »Volksmusikakademie in Bayern« aufhalten. Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. Für Ruhestörungen wird die jeweilige Person bzw. der Vertragspartner II zur Haftung (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld etc.) gezogen.
Die Probenräume stehen den Teilnehmern grundsätzlich rund um die Uhr zu Verfügung. Die Nachtruhe ist einzuhalten.
Die Probenräume können am Anreisetag von Montag bis Freitag ab 13 Uhr genutzt werden und sind bei Abreise bis 11 Uhr zu verlassen. Für Wochenendseminare gelten gegebenenfalls andere Zeiten. Sollte eine frühere Nutzung gewünscht werden bitten wir um vorherige Absprache.
VII. Leistungsbeschreibung
Der Ablauf, die Leistungsbeschreibung sowie die Inhalte zu den gebuchten Kursen sind in den jeweiligen Ausschreibungen enthalten.
VIII. Künstlersozialabgabe & Gema
Bei Gruppenbuchungen: Künstlersozialversicherungskassenbeiträge sind von jenem zu entrichten, der in unmittelbarer Vertragsbeziehung zu einem Künstler / Dozent steht. GEMA-Gebühren sowie sämtliche Abgabenverpflichtungen und die daraus entstehenden Steuerabgaben trägt der Veranstaltungspartner II allein, wickelt diese ab und stellt die »Volksmusikakademie in Bayern« (sofern sie nicht eindeutig Veranstalter ist) in voller Höhe frei. Zur Durchführung der Veranstaltung kann die »Volksmusikakademie in Bayern« zu jederzeit eine Sicherheitsleistung in der Höhe der zu erwartenden Künstlersozialversicherungsbeiträge beanspruchen.
IX. Haftung
Der Vertragspartner II hat die ihm überlassenen Übungs- und Übernachtungsräume, das Inventar, die Instrumente, das Areal sowie sachgemäß zu behandeln. Für verursachte Schäden haftet der Vertragspartner II. Ebenso haftet er für Verlust oder Beschädigung seines persönlichen Eigentums.
Fundgegenstände werden durch die »Volksmusikakademie in Bayern« dokumentiert und für vier Wochen aufbewahrt. Nach diesen vier Wochen behält sich Vertragspartner I eine Entsorgung der Gegenstände vor.
Die »Volksmusikakademie in Bayern« haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit sie auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
X. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Informationen in unserer Datenschutzerklärung: Datenschutz - Volksmusikakademie Bayern